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Betriebliche Gesundheits­förderung

Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit unbürokratisch steuerlich unterstützt. 500 Euro
kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung
investieren.

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen
der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.

Das Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 34 sagt über die Betriebliche Gesundheitsförderung aus:

„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers
zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die
hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.“ (Bundesministerium für
Gesundheit).

Vorteile der betrieblichen Gesundheitsfürsorge für Ihre Mitarbeiter
1. Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit
2. Steigerung des Wohlbefindens
3. Minimierung der gesundheitlichen Beschwerden
4. Verbesserung des Betriebsklimas

Des Weiteren bieten wir in unserer Einrichtung externe betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen entsprechend
dem Präventionsleitfaden an. Diese sind in Module aufgebaut und individuell nach Absprache gestaltbar.

Die Kosten der betrieblichen Gesundheitsförderung richten sich nach der Laufzeit und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.