Schillerstr. 13, 72202 Nagold
07452 / 6003933
info@physiozentrum-binder.de

Informationen für Ärzte/Ärztinnen

Rezeptausstellungen

Ihre Rezepte werden sehr genau von den Krankenkassen auf korrekte Ausstellung überprüft. Das bedeutet für Sie wieder ein vermehrter bürokratischer Aufwand, für uns kann das bedeuten, dass wir überhaupt keine Bezahlung für unsere Leistung bekommen, wenn z.B. ein Buchstabe fehlt, ein Kreuz falsch gesetzt ist usw.

Wir haben z.B. Ihrem Patient so schnell als möglich einen ersten Behandlungstermin gegeben (innerhalb 24 Std. sofern der Patient diesen Termin annimmt), nun kommt der Patient mit dem Rezept zum ersten Termin und wir stellen fest, ein Kreuz oder Buchstabe ist falsch. Wir dürften dann, laut Krankenkassen, mit der Behandlung gar nicht erst beginnen bis ein korrekt –im Sinne der Heilmittelrichtlinien konformes- ausgefülltes Rezept uns vorliegt. Haben Sie deshalb bitte Verständnis, dass wir erst mit einer Behandlung beginnen können, wenn uns ein GKV konformes Rezept vorliegt.

Therapie und Ziele

Wir führen grundsätzlich einen physiotherapeutischen Befund mit einer gründlichen Untersuchung zu Beginn einer Behandlung durch -welcher auch digital dokumentiert wird- und haben somit eine Vergleichsmöglichkeit nach 6, 12 oder 18 Behandlungen, ob der erwartete Effekt (zuvor definiertes Therapieziel) entsprechend der Indikation und der Erkrankung durch die Behandlung nach dieser Zeit eingetreten ist, oder ob es medizinische/soziale Gründe gibt, welche dies nicht zulassen.

Wenn wir der Meinung sind, dass weitere Therapiemaßnahmen nach physiotherapeutischer Indikationsstellung sinnvoll sind, werden wir es in unserem Therapiebericht an Sie formulieren und fachlich begründen. Sie als Arzt entscheiden über eine Fortführung der Behandlung.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, damit allgemein keine Missverständnisse entstehen, einen Therapiebericht anzufordern, den wir dann vom Patienten individuell erstellen. Dieser beinhaltet einen kurzen Verlauf der Behandlung, den momentanen Status Quo sowie die Compliance, außerdem noch eine Empfehlung mit fachlicher Begründung, sollten noch weitere Maßnahmen notwendig sein, oder aber ein Behandlungsabbruch indiziert sein.

Unser oberster Grundsatz lautet: lege artis.

Es kommen bei uns nur Therapien und Methoden zum Einsatz, die überprüft und im Allgemeinen international anerkannt sind.
Wir bieten das komplette Spektrum der Physiotherapie an und sollte ein Patient einmal eine zusätzliche private Leistung wünschen, so können wir diese im Rahmen der Orthopädischen Medizin/Manuellen Therapie, der MTT, der KG und der klassischen Massagetherapie auch erbringen, da die Leistungsbeschreibungen durch den HMK der einzelnen Maßnahmen ja sehr begrenzt sind (Mindestbehandlungszeit von MT, KG, KMT sind 15 Minuten, Folgerezepte, etc.).

Nur aus diesem Grunde besitzen wir die „Erlaubnis der Heilkunde-Fachbereich Physiotherapie“. Somit gibt es keine rechtlichen Bedenken mehr bei der tertiären Prävention Ihrer Patienten durch uns.